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   VK Hessen, 23.02.2016 - 69d-VK-52/15   

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https://dejure.org/2016,24545
VK Hessen, 23.02.2016 - 69d-VK-52/15 (https://dejure.org/2016,24545)
VK Hessen, Entscheidung vom 23.02.2016 - 69d-VK-52/15 (https://dejure.org/2016,24545)
VK Hessen, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 69d-VK-52/15 (https://dejure.org/2016,24545)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 12.07.2016 - 11 Verg 9/16

    Vergabeverfahren: Notwendiger Hinweis zur Wahrung von Transparenz und

    Auf die sofortigen Beschwerden des Antragsgegners und der Beigeladenen wird der Beschluss der 2. Vergabekammer des Landes Hessen vom 23.02.2016, 69d VK - 52/2015, abgeändert:.

    die Entscheidung der 2. Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt, Az. 69d VK - 52/2015, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zurückzuweisen;.

  • OLG Frankfurt, 24.08.2017 - 11 Verg 12/17

    Frist für Antrag auf Verlängerung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Die Antragstellerin stellte im November 2015 bei der Vergabekammer Antrag auf Durchführung eines ersten Nachprüfungsverfahren (Az. 69d VK-52/2015), u.a. mit der Begründung, dass die Projektstruktur der Beigeladenen mit einer geplanten Projektgesellschaft, an der die Beigeladene lediglich eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 5 % der Kommanditanteile halten sollte, nicht den Vorgaben der Auftragsbekanntmachung entspreche.

    Dafür, dass die Beigeladene durch die damals mit ihr geführten Gespräche in der "Endredaktionsphase" einen Wissensvorsprung gehabt haben soll, habe die Vergabekammer in den Vergabeunterlagen (Vergabeordner 8, 9, 10 aus dem Nachprüfungsverfahren 69d VK-52/2015) keine Hinweise und Anhaltspunkte gefunden.

  • VK Hessen, 01.07.2021 - 69d-VK-2-16/21

    Miete einer technischen Anlage: Hersteller ist kein Nachunternehmer!

    Damit steht sie in einem Interessengegensatz zu der obsiegenden Antragstellerin (VK Hessen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 69 d VK-52/2015; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16 - juris).
  • VK Hessen, 01.07.2020 - 69d-VK-2-32/20

    Kostenanteile nicht richtig gewichtet: Angebot ist auszuschließen!

    Die Vergabekammer hat bereits im Jahre 2016 (VK Hessen - 69 d VK 52/2015) auf der Grundlage der Rechtsprechung des Oberlandesgerichtes Düsseldorf entschieden, dass es für die Kostentragung alleine darauf ankommt, ob aufgrund des Sachvortrages der Beigeladenen ihr Begehren auf Ablehnung des Nachprüfungsantrages klar erkennbar ist.
  • VK Hessen, 01.07.2021 - 69d
    Damit steht sie in einem Interessengegensatz zu der obsiegenden Antragstellerin (VK Hessen, Beschluss vom 23. Februar 2016 - 69 d VK-52/2015; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 12. Juli 2016 - 11 Verg 9/16 - juris).
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